Wann gilt man als genesen? - Teil 1
Die Bundesländer verwenden unterschiedliche Genesungsalgorithmen, dieses hat auch Auswirkungen auf die Bestandskennzahl der aktuell PCR-Test-Positiven
In diesem Post soll es um die sogenannten Genesenen gelten und damit der Frage nachgegangen werden, wann jemand in Deutschland als genesen gilt. Anders als viele glauben, ist es dazu nicht notwenig ein negatives Testergebnis zu haben. Nicht zu verwechseln ist auch die Entlassung aus einer eventuellen Quarantänemassnahme, diese ist zu unterschieden. Insofern ist es problemlos gegebenenfalls schon wieder aus der Quarantäne entlassen worden zu sein und trotzdem noch im Bestand als “Erkrankter” zu stehen. Allerdings verwenden die Bundesländer unterschiedliche Algorithmen um zu bestimmen wann jemand als genesen gilt. Dieses hat auch Auswirkung auf die Bestandskennzahl der aktuell PCR-Test-Positiven, die auf den Dashboards als “aktuell Infizierte” oder auch “aktuell Erkrankte” ausgewiesen werden. Der zum Zeitpunkt X+1 ausgewiesene Bestand der “aktuell Erkrankten” wird typischerweise wie folgt berechnet: “Bestand der ‘aktuell Erkrankten’ zum Zeitpunkt X” - “Bestandsabgang zwischen Zeitpunkt X und X+1 (‘Genesene’ + ‘Tote’)” + “Bestandszugang zwischen Zeitpunkt X und X+1 (Neue Positiv Getestete)”. Der Blogautor hat hierfür schon letztes Jahr im Januar diverse Landesgesundheitsministerien angeschrieben, leider waren einige nicht in der Lage die Anfrage sachgemäß zu beantworten. Zudem wurden parlamentarische Anfragen, sowie die Wochen- bzw. Tagesberichte der Länder verwendet.
Berlin
Der Berliner Senat antwortete dem Abgeordneten Marcel Luhe auf seine parlamentarische Anfrage vom 06.05.2020 am 27.05.2020 wie folgt:
Seit dem 15.04.20 wird vom LAGeSo in Analogie zum RKI der folgende Algorithmus verwendet:
Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungsbeginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage
Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;
Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage. Da der vom RKI verwendete Algorithmus aus technischen Gründen nicht auf Landesebene in allen Details reproduziert werden kann, kann es zu geringen Abweichungen von der vom RKI publizierten Zahl kommen. Der vom RKI publizierte Wert ist zudem gerundet.
Brandenburg
Auf eine Anfrage am 08.12.2020 auf fragDenStaat antwortete das brandenburgische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Integration wie folgt []:
[…] in Brandenburg wird der Algorithmus des RKI zur Schätzung der Anzahl an von COVID-19 genesenen Personen in leicht modifizierte Form genutzt. Anzumerken ist, dass es sich hierbei lediglich um eine Schätzung handelt. Der Algorithmus wurde im Laufe der Pandemie nicht verändert.
Als von Covid-19 genesen gelten folgende Personen:
- Nicht-hospitalisierte Fälle bzw. Fälle ohne Angabe des Hospitalisierungsstatus: Meldedatum + 14 Tage
- Hospitalisierte Fälle: Meldedatum + 28 Tage
Bremen
Die Anfrage wurde ursprünglich über fragdenStaat gestellt. Am 25.01.21 erinnerte der Autor das Ministerium für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz nochmal. Leider wurde darauf nicht geantwortet. Der Blogautor erinnerte am 25.11.21 das Ministerium nochmals bezüglich der Anfrage. Das Bundesland antwortete auf die Anfrage am 14.12.21 wie folgt:
[…] vielen Dank für Ihre Anfrage.
Allerdings sind wir nicht für die Beantwortung der Fragen an das RKI zuständig. […]
Diese Antwort ist natürlich unsinnig, da das RKI nicht für den Bericht des Landes Bremen zuständig und dieses weist in seinem jeweiligen Bericht die Zahl der aktuell Erkrankten aus und diese wird generisch wie oben berechnet.
Rheinland-Pfalz
Der Blogautor fragte am 25.11.21 das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, welches am11.01.21 auszugsweise wie folgt antwortete:
Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt "
Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Dabei wird das Erkrankungsdatum wie folgt ermittelt:
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
Weitere Bundesländer folgen in einem weiteren Blogpost.
Quellen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-rki-algorithmus-fur-genesung-nach-corona-positiv/