Im Zuge einer Recherche bezüglich der Notfallreserve / Intensivbetten habe ich alle 16 Bundesländer angeschrieben und diese um Antworten gebeten (separater Blogeintrag erfolgt). Hier erfolgt eine Wiedergabe der Fragen an, sowie Antworten des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Anfrage vom 22.06.21
[…] ich nehme Bezug auf die Antworten der Bundesregierung zur Schaffung von zusätzlichen Intensivbettenkapazitäten, sowie der Bericht des Bundesrechnungshofs zu dieser Thematik.
Laut Bundesregierung obliegt es den Ländern entsprechende Kriterien festzulegen:
"Krankenhäuser erhielten unter der Voraussetzung der Genehmigung des Landes für jedes zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbett mit maschineller Beatmungsmöglichkeit einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Kriterien, anhand derer die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Versorgungskapazitäten in den einzelnen Krankenhäusern gefördert wurde, wurden von den Ländern entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten, insbesondere dem jeweiligen regionalen Bedarf, festgelegt. Dementsprechend ist es Aufgabe der Länder, darüber zu entscheiden, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum die zusätzlichen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten bedarfsorientiert vorgehalten werden sollen“
1) Bitte nennen Sie die entsprechenden Kriterien unter denen das Land NRW diese Gelder zur Schaffung der zusätzlichen Intensivbettenkapazitäten ausgeschüttet bzw. verteilt hat.
2.) Wurden 2219 zusätzliche Betten geschaffen, für die das Land NRW 110.950.000 Euro erhalten hat.
"Davon abzugrenzen ist die Zahl der auf Grund der bis zum 30. September 2020 befristeten pauschalen Förderungsmöglichkeit zusätzlicher Intensivbettenkapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit nach § 21 Absatz 5 KHG ge-förderten bzw. aufgestellten Betten. Diese Zahl kann nicht gleichgesetzt werden mit der Zahl der tatsächlich betriebsbereiten Betten, da es Intensivbetten gibt, für die zwar Fördermittel abgerufen wurden, die aber z. B. auf Grund von Liefer- oder Personalengpässen nicht oder noch nicht betriebsbereit sind“
3a) Wieviele zusätzliche Betten wurden von den jeweiligen Krankenhäusern in NRW geschaffen? Ab wann standen diese jeweils zur Verfügung?
4a) Bitte senden Sie mir eine Übersicht aus der hervorgeht, wieviele Betten, welches Krankenhaus, ab welchem Zeitpunkt geschaffen hat, ab wann diese einsetzbar waren und wann diese gegebenenfalls wieder abgemeldet wurden?
4b) Falls 4a) nicht in dieser Form vorliegt, senden Sie mir bitte Unterlagen hervor, aus denen ich selber die entsprechenden Informationen entnehmen und zusammenstellen kann.
Antworten vom 23.06.21.
Die Antworten wurden eingebettet in die Anfrage. Hier erfolgt lediglich eine Wiedergabe der entsprechend eingebetteten Antworten.
- In Nordrhein-Westfalen wurden zur Genehmigung der zusätzlichen Intensivkapazitäten folgende Prüfkriterien zu Grunde gelegt:
• Antragsberechtigt waren lediglich zugelassene Krankenhäuser (Plankrankenhäuser, Unikliniken und Vertragskrankenhäuser).
• Für die Förderung wurden nur Krankenhäuser berücksichtigt, die bereits Intensivbetten vorgehalten haben (gem. Feststellungsbescheid), weil davon auszugehen war, dass qualifiziertes Fachpersonal für die intensiv-medizinische Behandlung zur Verfügung stand.
• Gefördert wurden Intensivbetten, welche ab dem 16.03.2020 zum bereits bestehenden Bettenstand (Stand: 15.03.2020) zusätzlich geschaffen wurden.
• Geprüft wurden die beantragten Intensivbetten, indem diese - an bestimmten Stichtagen - mit Daten des landeseigenen Meldesystems IG.NRW abgeglichen wurden. In IG.NRW melden die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser ihre tagesaktuellen Intensivkapazitäten.
Die Anträge wurden aufgrund der tagesaktuellen Daten – am jeweiligen Prüfungsstichtag – in IG.NRW überprüft. In IG.NRW melden die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser ihre tagesaktuellen Intensivkapazitäten – darunter gibt es eine Rubrik mit „verfügbaren“ Betten. Da auch die Leitstellen einen Einblick bzgl. der Verfügbarkeit von Intensivkapazitäten haben, ist dies eine valide Überprüfung der tatsächlichen verfügbaren und dementsprechend betreibbaren Intensivbetten. Ebenso wurde im März 2020 mittels Erlass eine Anordnung an alle nordrhein-westfälischen Krankenhäuser zur Nutzung des landeseigenen Meldesystems IG.NRW versendet.
· Es wurden insgesamt 2.237 zusätzliche Intensivbetten genehmigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt nach Anforderung den Betrag aus.
Da wir die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Krankenhäuser zu wahren haben – können wir Ihnen keine Auskunft über krankenhausspezifische Daten geben. Um den einmaligen Betrag in Höhe von 50 000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten zu können – müssen die zugelassenen Krankenhäuser, welche die Genehmigung von der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden erhalten haben, bis zum 30. September 2020 die entsprechenden Betten aufgestellt bzw. vorgehalten haben. Zur Zahl der geförderten zusätzlichen Intensivkapazitäten wird auf die Antworten zu den vorherigen Fragen verwiesen.