Im Zuge einer Recherche bezüglich der Notfallreserve / Intensivbetten habe ich alle 16 Bundesländer angeschrieben und diese um Antworten gebeten (separater Blogeintrag erfolgt). Hier erfolgt eine Wiedergabe der Fragen an, sowie Antworten der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration des Landes Hamburg.
Im Zuge einer Recherche bezüglich der Notfallreserve / Intensivbetten habe ich alle 16 Bundesländer angeschrieben und diese um Antworten gebeten (separater Blogeintrag erfolgt). Hier erfolgt eine Wiedergabe der Fragen an, sowie Antworten der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration des Landes Hamburg.
Anfrage vom 22.06.21
[…] ich nehme Bezug auf die Antworten der Bundesregierung zur Schaffung von zusätzlichen Intensivbettenkapazitäten, sowie der Bericht des Bundesrechnungshofs zu dieser Thematik.
Laut Bundesregierung obliegt es den Ländern entsprechende Kriterien festzulegen:
"Krankenhäuser erhielten unter der Voraussetzung der Genehmigung des Landes für jedes zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbett mit maschineller Beatmungsmöglichkeit einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Kriterien, anhand derer die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Versorgungskapazitäten in den einzelnen Krankenhäusern gefördert wurde, wurden von den Ländern entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten, insbesondere dem jeweiligen regionalen Bedarf, festgelegt. Dementsprechend ist es Aufgabe der Länder, darüber zu entscheiden, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum die zusätzlichen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten bedarfsorientiert vorgehalten werden sollen“
Bitte nennen Sie die entsprechenden Kriterien unter denen das Land Hamburg diese Gelder zur Schaffung der zusätzlichen Intensivbettenkapazitäten ausgeschüttet bzw. verteilt hat.
2.) Wurden 312 zusätzliche Betten geschaffen, für die das Land Hamburg 15.600.000 Euro erhalten hat.
"Davon abzugrenzen ist die Zahl der auf Grund der bis zum 30. September 2020 befristeten pauschalen Förderungsmöglichkeit zusätzlicher Intensivbettenkapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit nach § 21 Absatz 5 KHG ge-förderten bzw. aufgestellten Betten. Diese Zahl kann nicht gleichgesetzt werden mit der Zahl der tatsächlich betriebsbereiten Betten, da es Intensivbetten gibt, für die zwar Fördermittel abgerufen wurden, die aber z. B. auf Grund von Liefer- oder Personalengpässen nicht oder noch nicht betriebsbereit sind“
3a) Wieviele zusätzliche Betten wurden von den jeweiligen Krankenhäusern in Hamburg geschaffen? Ab wann standen diese jeweils zur Verfügung?
4a) Bitte senden Sie mir eine Übersicht aus der hervorgeht, wieviele Betten, welches Krankenhaus, ab welchem Zeitpunkt geschaffen hat, ab wann diese einsetzbar waren und wann diese gegebenenfalls wieder abgemeldet wurden?
4b) Falls 4a) nicht in dieser Form vorliegt, senden Sie mir bitte Unterlagen hervor, aus denen ich selber die entsprechenden Informationen entnehmen und zusammenstellen kann.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration des Landes Hamburg antwortete am 12.07.21 wie folgt.
Antwort zu Frage 1:
Entsprechende Kriterien wurden in der Drucksache 22/5020 ausgeführt, diese steht Ihnen in der parlamentarischen Datenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ frei zugänglich zur Verfügung.
Antwort zu Fragen 2 und 3a:
Es wurden auf Basis der Förderung nach § 21 Abs. 5 KHG 319 zusätzliche Betten von den Hamburger Krankenhäuser geschaffen. Weitere Ausführungen dazu finden sich in den Drucksachen 22/5020, 22/5025 sowie 22/3995, ebenfalls verfügbar in der Datenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/.
Antworten zu Fragen 4a und 4b:
Eine krankenhausbezogenen Übersicht findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/bericht-expertenbeirat.html.
Ansonsten siehe die Ausführungen zu Frage 3a.