Der Zahlensalat des RKIs: PCR-Positive und Impfstatus und die überraschende Antwort des RKIs
Das RKI weist in seinen Wochenberichten nicht den genauen Impfstatus aus. Daher erfolgte eine entsprechende Anfrage an das RKI.
Andere Staaten weisen eine detaillierte Ausweisung von “Infektionen” gemäss Impfstatus aus. Dabei wird nicht einfach nur eine Einteilung in “Ungeimpft”/”Nicht vollständig” und “vollständig geimpft” getroffen, sondern insbesondere auch die Ausweisung nach 1. Impfung und die Ausweisung der 2. Impfung und einem Abstand von weniger als 14 Tagen und 14 Tagen oder mehr. Insofern hielt ich es für sinnvoll eine Anfrage an das RKI zu senden.
Dabei wurde die Zahl der PCR-Positiven abgefragt, gemäß Impfstatus
Impfstatus unbekannt
Geimpft nach 1. Impfung weniger als 14 Tage
Geimpft nach 1. Impfung ab 14 Tage nach erster Impfung
Geimpft nach 2. Impfung, weniger als 14 Tage nach 2. Impfung
Der Antrag wurde abgelehnt, da diese Informationen sofern vorhanden veröffentlicht wurden. Nüchtern betrachtet ist dieses allerdings nicht richtig. Die Zahlen liegen in dieser Form eben nicht vor.
Das RKI führt in seinem Bescheid dann aber noch ein wenig aus:
Seit dem Beginn der Impfkampagne wird in der Meldesoftware erfasst, ob eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person eine oder zwei Impfungen erhalten hat. Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Impfstoff auch eine Impfdosis genügen kann, um den vollständigen Impfschutz zu erhalten […]. Daher wird in der Auswertung und Veröffentlichung der Daten nicht zwischen keinmal/einmal/zweimal geimpft differenziert, sondern zwischen vollständig und nicht vollständig geimpft (d.h. Personen mit unvollständigem Impfschutz bei Impfstoffen, hinsichtlich welcher mehrere Impfdosen für den vollständigen Schutz erforderlich sind, UND Personen ohne Impfung). […]
Es verweist ferner auf seinen donnerstags erscheinen Wochenbericht wo die entsprechenden Impfdurchbrüche(!) dokumentiert sind.
Es führt weiter wie folgt aus:
Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) bzw. 1 Dosis Janssen (Johnson & Johnson)) mindestens 2 Wochen vergangen sind.
Hierzu seien zunächst zwei Anmerkungen zu den Ausführungen erlaubt:
Interessanterweise gibt das RKI zu, dass zumindestens in der Meldesoftware die 1. beziehungsweise 2. Dosis eingegeben werden kann. Leider führt es nicht aus, ob auch der Zeitpunkt der jeweiligen Impfung mit erfasst. Ich traue dieser Behörde ja durchaus zu, dass diese dieses nicht spezifiziert hat in ihren Softwareanforderungen und dieses somit nicht erfasst werden kann und somit auch nicht potenziell auswertbar ist.
Das RKI spricht im 1. obigen Zitatabschnitt davon, dass ein Impfschutz vorliegt wenn je nach Impfstoff eine oder zwei Dosen des jeweiligen Impfstoffs verabreicht wurden. Im 2. Zitatabschnitt definiert sie aber nochmal den zeitlichen Abstand nach der “letzten” Impfung, d.h. die 14 Tage.
Unter diesen Ausführungen mag sich der geneigte Leser nochmal den Wochenbericht des RKIs zu Genüge tun und versuchen diesen zu entziffern!
Weitere Ausführungen und Überlegungen in weiteren Blogeinträgen.