Coronaausbruch im Altenheim Luise-Wetzel-Stiftung und die Frage nach den gemeldeten Impfdurchbrüchen
Warum gibt das Gesundheitsamt Tübingen nicht die Zahl der weitergemeldeten Impfdurchbrüche bekannt und mauert
Das “Schwäbisches Tagblatt” publizierte am 17.09.2021 über einen Coronaausbruch im Altenheim der Luise-Wetzel-Stiftung, welcher in den letzten Augustwochen stattgefunden haben soll. Das “Schwäbisches Tagblatt” wurde anscheind über diesen Ausbruch von Angehörigen informiert, fragte beim Pflegeheim nach und im Anschluss beim Landratsamt nach. Das “Schwäbisches Tagblatt” schrieb:
Insgesamt steckten sich in dem Heim 26 Bewohner und 12 Mitarbeitende mit dem Virus an. Unter den Mitarbeitenden waren auch doppelt Geimpfte, die zwar nicht ins Krankenhaus mussten, aber teils mit erheblichen Beschwerden zu kämpfen hatten.
In Summe starben 7 Pflegeheimbewohner. Das “Schwäbisches Tagblatt” schrieb interessanterweise dazu:
Die verstorbenen Personen starben zwischen dem 30. August und 11. September, sie waren nach unseren Informationen zum großen Teil schon sehr alt, sehr krank und geschwächt.
Nun ist es natürlich interessant wieviele Impfdurchbrüche nach diesem Ausbruch an die Landesbehörde beziehungsweise das RKI gemeldet werden. Das RKI definiert einen Impfdurchbruch wie folgt:
Ein Impfdurchbruch liegt vor, wenn bei einer vollständig geimpften Person eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2 Infektion mit Symptomatik festgestellt wird. Ein vollständiger Impfschutz besteht in der Regel, wenn nach der letzten erforderlichen Impfdosis 14 Tage vergangen sind (2-Dosen-Impfschema bei Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria, 1-Dosen-Impfschema bei Janssen).
Also fragte der Blogschreiber am 20.09.21 beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg zunächst nach der Zahl der infizierten Heimbewohner die einfach geimpft oder doppelt geimpft waren, zudem analog zu den Mitarbeitern. Dazu die Zahl der gemeldeten Coronafälle die das Gesundheitsamt gemeldet hat und wieviele weiter gemeldet wurden. Zudem die Zahl der Impfdurchbrüche die an die Landesbehörde gemeldet wurde, beziehungsweise wieviele an das RKI gemeldet wurden.
Das Landesgesundheitsamt schrieb interessanterweise dazu zurück:
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Ausbruch in der Luise-Wetzel-Stiftung. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte an das Tübinger Landratsamt bzw. das örtliche Gesundheitsamt.
Analog wurde beim Gesundheitsamt Tübingen am 20.09.21 nachgefragt. Dieses schrieb am 21.09.21 zurück:
Wenn wir als Mitarbeitende des Gesundheitsamtes von geimpften Personen sprechen, meinen wir vollständig geimpfte Personen, also entweder zweimal geimpft oder einmal mit dem Impfstoff von Janssen und dann 14 Tage zwischen letzter Impfung und dem maßgeblichen Testtag/Symptombeginn.
Wenn Sie Informationen zu den Mitarbeitenden des Pflegeheims wünschen, bitte ich Sie sich direkt mit dem Heimträger in Verbindung zu setzen.
Die Zahlen der Coronafälle insgesamt und der Inzidenz Geimpfte/Ungeimpfte auf Landesebene finden Sie tagesaktuell hier:
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/
Das waren natürlich nicht die Fragen die ich meinte, da ich die Defintion natürlich kannte, als auch die Definition eines Impfdurchbruchs. Aus der Pressemitteilung geht eben nicht hervor wieviel in Summe der Coronafälle, als Impfdurchbrüche gemeldet wurden. Dieses gilt insbesondere natürlich auch für die Heimbewohner.
Insofern schrieb der Blogschreiber direkt am 21.09.21 zurück und appelierte auch an die Rechtstreue und auch die Auskunftspflicht des Gesundheitsamt Tübingen.
Daraufhin schrieb das Gesundheitsamt Tübingen am 23.09.21 zurück und fragte nach, ob ich meinen Widerspruch aufrechterhalten will. Es wurde bestätigt, dass alle betroffenen Heimbewohner vollständig geimpft waren. Zu den Mitarbeitern teilte man mit, dass diese grösstenteils vollständig geimpft seien, eine genaue Zahl man aber nicht mitteilen könnte wegen des Persönlichkeitsschutzes. Als Begründung warum man die Zahl der Impfdurchbrüche nicht nennen könne, wurde behauptet, dass diese nicht auf Kreisebene erfasst würden. Man verwies, darauf dass diese Zahl nur auf Landesebene verfügbar sei.
Wie mir ein an anderes Gesundheitsamt eines anderen Bundeslandes zwischenzeitlich mitteilte. meldet dieses die Zahl der Impfdurchbrüche direkt an an das RKI. Wie dieses in Baden-Württemberg gehandhabt wird, ist unklar, d.h. ob es auch zusätzlich an das Landesgesundheitsamt BW als Landesbehörde gemeldet wird, oder ob das Landesgesundheitsamt die Uahlen konsolodiert vom RKI zur Verfügung gestellt bekommt. Unabhängig davon muss das Gesundheitsamt Tübingen selbstverständlich die Zahl der Impfdurchbrüche kennen, da es diese eben ermittelt. Das heisst auf Basis der gemeldeten Coronafälle und auf Basis der Definiton des RKIs die Impfdruchbrüche ermittelt. Insofern ist es mehr als schleierhaft warum das Gesundheitsamt die Zahl nicht einfach nennt. Immerhin hat man der Presse die spezifischen Coronafälle genannt, d.h. diese nachrecheriert. Es sollte ein leichtes sein, dieses auch für die Zahl der Impfdurchbrüche zu nennen.
In diesem Fall wird weiter recherchiert, der Blogschreiber gibt nicht so schnell auf.
Quellen:
[1]: https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Sieben-Tote-im-Altenheim-517046.html
[2]: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit.html